Urteil: BKA durfte keine Daten an NATO geben
Im Frühjahr 2009 hatte ein anderer Journalist, ein freiberuflicher Fotograf aus Berlin, in gleicher Sache ein Eilverfahren gegen das BKA angestrengt. Er war damit jedoch kurz vor dem Gipfel vor dem hessischen Verwaltungsgerichtshof gescheitert. Das Gericht habe damals aber nicht in der Sache selbst entschieden, sagte eine Sprecherin des Verwaltungsgerichts Wiesbaden.
Der polnische Journalist hatte im Januar 2009 über das Internet eine Akkreditierung beantragt. Die NATO übermittelte seine persönlichen Daten daraufhin dem BKA. Die Behörde in Wiesbaden glich diese mit dem polizeilichen Informationssystem INPOL ab. Auf dieser Grundlage empfahl das BKA der NATO, die Akkreditierung abzulehnen.
Dafür habe aber eine gesetzliche Grundlage gefehlt, rügte das Wiesbadener Gericht. Das BKA dürfe laut Gesetz personenbezogene Daten an Dienststellen der Stationierungsstreitkräfte oder an eine internationale kriminalpolizeiliche Organisation übermitteln. Diese Voraussetzungen träfen aber nicht auf das NATO-Hauptquartier in Brüssel zu. Gegen das Urteil ist eine Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich.
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