Funkgesteuerte Ablesung

Heizkosten (1)

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Der Vermieter kann vom Mieter nicht verlangen, den Einbau von funkgesteuerten Heizkostenablesegeräten zu dulden. Mieter müssen hierfür auch keine Zusatzkosten bezahlen, entschied jetzt das Landgericht Hamburg (Az. 334 S 1/08).

Nach Informationen das Mietervereins Dresden und Umgebung wollte ein Vermieter in der Mietwohnung funkgesteuerte Ablesegeräte einbauen lassen. Er forderte den Mieter deshalb auf, Zugang zur Wohnung zu gewährleisten. Dieser lehnte das jedoch ab.

Als der Vermieter beim Amtsgericht auf Zustimmung klagte, wurde er abgewiesen. Es handele sich bei einem Wechsel der Ablesegeräte weder um eine Instandsetzungs- noch um eine Modernisierungsmaßnahme, die von Mietern zu dulden sei, so das Gericht. Die vorhandenen Ablesegeräte waren funktionstüchtig, und sie genügten den gesetzlichen Anforderungen. Vorteil der funkgesteuerten Geräte sei lediglich, dass der Verbrauch nicht mehr persönlich durch einen Mitarbeiter abgelesen werden müsse. Eine größere Ablesegenauigkeit konnte das Gericht ebenfalls nicht feststellen.

Mieter müssen ein neues Erfassungssystem nur ausnahmsweise dann bezahlen, so der Mieterverein Dresden und Umgebung, wenn das alte System nach einer Heizungsmodernisierung nicht mehr einsetzbar ist.

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