Ungleicher Kampf gegen Milliardendefizit

Mehrbelastungen treffen vor allem Versicherte

  • Lesedauer: 2 Min.

Die Einnahmeseite

Beitragssatz:

Der Beitragssatz zur GKV wird ab 2011 um 0,6 Punkte auf 15,5 Prozent erhöht. Die Erhöhung tragen Arbeitgeber und Arbeitnehmer je zur Hälfte. Arbeitnehmer zahlen künftig 8,2 Prozent statt bisher 7,9 Prozent. Der Arbeitgeberanteil (7 Prozent) wird auf 7,3 Prozent erhöht und anschließend auf diesem Niveau eingefroren.

Zusatzbeiträge:

Alle künftigen Kostensteigerungen sollen ab 2012 von den Versicherten durch Zusatzbeiträge finanziert werden. Diese legen die Kassen selbst fest. Versicherte erhalten einen Sozialausgleich, wenn der Zusatzbeitrag zwei Prozent ihres Einkommens übersteigt. Arbeitnehmer bekommen den Ausgleich vom Arbeitgeber überwiesen, der zahlt entsprechend weniger Beitrag an die Kasse. Die bekommt den Fehlbetrag über den Gesundheitsfonds aus Steuerzuschüssen des Bundes erstattet. Bei Rentnern soll der Ausgleich über die Rentenversicherung organisiert werden. Empfänger des Arbeitslosengeldes I müssen den Zusatzbeitrag ebenfalls entrichten, ALG-II-Bezieher sind befreit.

Die Ausgabenseite

Ärzte:

Bei neuen Hausarztverträgen sollen die Honorarzuwächse künftig begrenzt werden. In diesen Vereinbarungen verpflichten sich die Mediziner, eine Lotsenfunktion für ihre Patienten auszuüben. Die teilnehmenden Allgemeinmediziner erhalten dafür bislang ein zusätzliches Honorar, deshalb gibt es aus deren Reihen Protest gegen die Begrenzung. Für bisher abgeschlossene Hausarztverträge gilt aber bis zum 30. Juni 2014 ein Bestandsschutz. Auch bei den Honoraren für die anderen Ärzte sowie die Zahnärzte wird es Einschränkungen geben.

Krankenhäuser:

Leistungen, die ein Krankenhaus im Vergleich zum Vorjahr zusätzlich anbietet, werden die Krankenkassen ihnen nicht mehr vollständig erstatten. Der geplante Abschlag soll im Jahr 2011 bei 30 Prozent liegen.

Krankenkassen:

Die Verwaltungskosten der Gesetzlichen Krankenkassen dürfen in den beiden kommenden Jahren nicht steigen. AFP

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