Bundestag beschließt Hartz-IV-Reform

Hitzige Debatte mit zeitweiliger Sitzungsunterbrechung zwischen Regierung und Opposition / Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung hält Bildungspaket für unzureichend

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Der Bundestag hat das Paket aufgegeben, trotz der Annahmeverweigerung, hier auf einer Demonstration am 10. Oktober in Oldenburg. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.
Der Bundestag hat das Paket aufgegeben, trotz der Annahmeverweigerung, hier auf einer Demonstration am 10. Oktober in Oldenburg. Nun muss der Bundesrat noch zustimmen.

Berlin, 3. Dezember (AFP/epd/ND) - Der Bundestag hat am Freitag die Hartz-IV-Reform beschlossen. Für das Gesetz votierten in namentlicher Abstimmung 302 Abgeordnete, es gab 255 Nein-Stimmen. Die Reform sieht die Einführung eines Bildungspaketes in Höhe von 740 Millionen Euro für sportliche oder musische Freizeitgestaltung, etwa zehn Euro pro Monat und Kind, sowie die Anhebung des Regelsatzes für alleinstehende Erwachsene um fünf Euro vor. Dem Gesetz muss nun noch der Bundesrat zustimmen, wo Schwarz-Gelb keine Mehrheit hat.

Das Bildungspaket für Kinder von Hartz-IV-Empfängern und Geringverdienern sieht Leistungen für den Schulbedarf sowie finanzielle Unterstützung für die Mitgliedschaft in Vereinen oder für Musikunterricht vor. Der Regelsatz steigt für alleinstehende Erwachsene zum Jahreswechsel von 359 auf 364 Euro. Zudem werden die Hinzuverdienstmöglichkeiten für Hartz-IV-Empfänger verbessert.

Dem Gesetzesbeschluss war eine hitzige Debatte vorausgegangen. Die Opposition kritisierte insbesondere das Bildungspaket als unzureichend. Die Sitzung wurde schließlich unterbrochen, nachdem Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) sich ein zweites Mal zu Wort meldete. Weil sie dies laut Anzeigetafel in ihrer Funktion als Ministerin tat, forderte die Linke eine zweite Debattenrunde, wie es die Geschäftsordnung des Bundestages für diesen Fall vorsieht. Schließlich einigten sich die Fraktionen einvernehmlich darauf, noch einmal 20 Minuten zu debattieren.

Für unzureichend hält die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung das angebotene Bildungspaket für Kinder aus Hartz-IV-Familien, vermeldete die Nachrichtenagentur epd. Angesichts der bislang von der Bundesregierung vorgesehenen Höhe ließen sich die Betroffenen damit kaum »nennenswert« unterstützen, sagte die Direktorin der Bundesbehörde, Elisabeth Pott, am Freitag in Berlin.

Zur Förderung der körperlichen Bewegung etwa durch die Teilnahme an Kursen von Sportvereinen müssten sich weitere »Möglichkeiten« finden lassen. »Das kann nicht mit den Gutscheinen sein Bewenden haben«, so Pott beim 16. bundesweiten Kongress »Armut und Gesundheit«.

Weitere Informationen zum Thema in der Tagesausgabe vom 04.12.2010

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