Coffeeshops nur noch für Niederländer
EU-Gericht stoppt Drogentourismus
Luxemburg (AFP/ND). Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg bestätigte am Donnerstag eine Regelung der Stadt Maastricht, wonach nur Niederländer Zugang zu den sogenannten Coffeeshops haben, in denen »weiche« Drogen wie Haschisch und Marihuana verkauft werden.
In den niederländischen Coffeeshops werden neben kleinen Speisen und Getränken vor allem weiche Drogen verkauft. Dies ist zwar verboten, die Abgabe von fünf Gramm Cannabis pro Person und Tag wird von den Behörden aber geduldet. Auch viele Deutsche nutzen diese Einkaufsmöglichkeit.
In der 24 Kilometer östlich von Aachen gelegene Stadt Maastricht gibt es 14 Coffeeshops. Diese hatten früher 3,9 Millionen Besucher pro Jahr. Davon kamen 70 Prozent nicht aus den Niederlanden; das waren durchschnittlich 7500 ausländische Drogentouristen pro Tag. Die durch Drogentouristen verursachten Probleme wurde die 119 000 Einwohner zählende Stadt leid. Sie beschloss daher Ende 2005, dass die örtlichen Coffeeshops nur Niederländer einlassen dürfen. Einen Coffeeshop, der dagegen verstoßen hatte, ließ der Bürgermeister zunächst schließen.
Das war rechtmäßig und mit EU-Recht vereinbar, urteilte jetzt der EuGH. Der Handel auch mit weichen Drogen sei europaweit verboten. Der Inhaber des Coffeeshops könne sich für den Cannabis-Verkauf daher nicht auf die EU-weite Waren- und Dienstleistungsfreiheit berufen.
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