Hartz-IV-Regelsätze: Bund will für Warmwasserkosten aufkommen
Die Wohn- und Heizkosten für Hartz-IV-Bezieher werden etwa zu drei Vierteln von den Ländern und Kommunen und zu einem Viertel vom Bund bezahlt. Die "Frankfurter Allgemeine Zeitung" (Donnerstagsausgabe) hatte berichtet, der bisherige Posten von 6,47 Euro pro Monat für die Warmwasserbereitung sei in den neuen Regelsatzberechnungen für erwachsene Hartz-IV-Empfänger nicht mehr enthalten. Die Kosten müssten daher als Teil der Kosten der Unterkunft von den Kommunen getragen werden, sofern der Bund nicht einlenke.
Für die meisten Hartz-IV-Empfänger hat die Änderung praktisch keine Bedeutung. Allerdings müssen diejenigen, die Boiler zur Heißwasserbereitung benutzen, künftig einen Mehrbedarfszuschlag zu ihren Stromkosten beantragen, um die Ausgaben für den Betrieb des Boilers erstattet zu bekommen. Wer Warmwasser über die Heizung bekommt, erhält die Ausgaben dafür zusammen mit den Heizkosten erstattet.
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