Wer zuerst genannt?
Steuerbescheid
Die Ehefrau verwies auf ihr zustehendes Grundrecht der Gleichbehandlung der Geschlechter. Im konkreten Fall käme noch hinzu, dass sie den überwiegenden Teil des Familieneinkommens erwirtschafte. Deshalb empfand sie ihre Nachordnung als besonders diskriminierend und forderte eine Änderung.
Die Richter wiesen die Klage ab. Sie schlossen sich der Argumentation der Finanzbehörde an, die betonte, dass es sich bei der Reihung um einen »wertungsfreien Vorgang« handle. Es gehe nur um ein Ordnungssystem. Würde man der Klage stattgeben, so das Finanzgericht, könne als nächstes der Ehemann vor Gericht ziehen, weil er sich zurückgesetzt fühle. Daraus ergebe sich für die Finanzbehörde »ein unauflösbarer Widerspruch«.
Wir behalten den Überblick!
Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!
Linken, unabhängigen Journalismus stärken!
Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.
Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.