Opposition: Rot-Rot begeht Rechtsverstoß

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(ND). »Die von SPD und Linke gegen die Opposition beschlossene Empfehlung des Unterausschusses Beteiligungsmanagement und -controlling an den Hauptausschuss verstößt eindeutig gegen geltendes Recht.« Dies habe eine erste rechtliche Überprüfung ergeben, die die Opposition nach dem »skandalösen« Vorgehen der Regierungskoalition vorgenommen hat, teilten die Fraktionen von FDP, Grüne und CDU am Dienstag mit.

Der von der Opposition formulierte Untersuchungsauftrag werde unzulässigerweise in mindestens sieben Fällen eingeschränkt. Offenbar wollten die Regierungsfraktionen die Rolle der Bausenatorin Junge-Reyer und die Verflechtungen zwischen der landeseigenen Wohnungsbaugesellschaft HOWOGE, den Senatsverwaltungen für Stadtentwicklung und Finanzen und Herrn Hillenberg verschleiern sowie den eigentlichen Untersuchungsgegenstand durch Erweiterungen vernebeln.

Die Fraktionen drohten, vor das Verfassungsgericht zu ziehen, wenn der Senat die Minderheitenrechte der Oppositionsparteien nicht anerkenne, und stellten Rot-Rot ein Ultimatum bis zur heutigen »Sitzung des Hauptausschusses bzw. zur Plenarsitzung«.

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