Länder einigen sich auf Glückspiel-Vertrag

Konzessionen für private Anbieter

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Berlin (AFP/ND). Die Bundesländer haben sich auf Eckpunkte zur Neuregelung des Glückspiels geeinigt. Die Ministerpräsidenten der Länder beschlossen am Mittwoch in Berlin auf einer Sonderkonferenz, dass private Anbieter von Sportwetten sieben bundesweite Konzessionen erhalten, wie die Staatskanzlei Sachsen-Anhalt mitteilte. 16,66 Prozent des Spieleinsatzes müssen die Anbieter demnach an den Staat abgeben. Diese Regelung läuft zunächst als »Experiment« und soll nach fünf Jahren überprüft werden. Trikot- und Bandenwerbung für Sportwetten ist demnach zulässig – Werbung im Fernsehen im Umfeld von Sportsendungen hingegen nicht.

Die Ministerpräsidenten beschlossen außerdem, dass das Angebot an Spielbanken weiterhin streng begrenzt sein soll. Internetofferten von Casinospielen sollen den Angaben zufolge nur bei realen Spielen – wie sie in einem Saal einer Spielbank vor Ort angeboten werden – zulässig sein.

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte das deutsche Glücksspiel-Monopol in der derzeitigen Form in einem Urteil für unzulässig erklärt, weswegen eine Neuregelung nötig ist. Demnach ist ein staatliches Monopol nur zulässig, wenn es die Suchtgefahr bei allen Spielarten konsequent bekämpft. Auch das Bundesverwaltungsgericht hatte gefordert, die Regeln für Glücksspiele klarer an der Prävention und an der Bekämpfung von Spielsucht auszurichten.

Die Ministerpräsidenten wollen die Eckpunkte bei ihrer Konferenz am 9. Juni unterzeichnen. Der alte Staatsvertrag läuft Ende des Jahres aus, der neue soll nach dem Willen der Länder Anfang 2012 in Kraft treten.

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