Harms ermittelt nach Angriff auf Polizeiwache

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.
Die Generalbundesanwaltschaft in Karlsruhe hat die Ermittlungen nach einer Attacke auf eine Polizeiwache in Berlin an sich gezogen. Dies bestätigte ein Sprecher von Generalbundesanwältin Monika Harms dem ND.
Man ermittele seit Dienstag wegen des versuchten gemeinschaftlichen Mordes und besonders schwerer Brandstiftung. Das Gebäude des Polizeiabschnitts 51 im Stadtteil Friedrichshain war am frühen Montagmorgen von Vermummten mit Molotow-Cocktails, Steinen und Farbbeuteln angegriffen worden. Die Generalbundesanwaltschaft hat jetzt die Ermittlungen übernommen, weil ein Gebäudereiniger bei der Attacke mit mindestens zwei Molotow-Cocktails beworfen worden sein soll. Dadurch habe diese Tat eine »besondere Bedeutung« erhalten, was sie von bloßer Sachbeschädigung abhebe, so der Sprecher.
Nachdem die Hintergründe des Angriffes zunächst unklar waren, tauchte am Mittwoch im Internet ein Bekennerschreiben auf. In diesem bezichtigen sich »Autonome Gruppen« der Tat. Die Umschreibung dient seit Jahren als Chiffre für Gruppen aus dem linksradikalen Spektrum. In dem Text wird der Angriff mit der Räumung des Wohnprojekts »Liebig 14« in Friedrichshain begründet. Außerdem verweisen die Verfasser auf den kommenden 1. Mai. Dass sich eine Person im Eingangsbereich des Polizeigebäudes befand, wird in dem Schreiben allerdings zurückgewiesen.

Die Berliner Polizei wies diese Darstellung am Mittwoch umgehend zurück. »Tatsächlich befand sich, wie gemeldet, ein 27-jähriger Arbeiter im Vorraum des Gebäudes und wartete auf Einlass, als in seiner unmittelbaren Nähe die von Vermummten geworfenen Brandsätze zündeten.« Aufgrund der Vorgehensweise der Täter wertete bereits die Berliner Staatsanwaltschaft die Tat als versuchten Mord. Die Generalbundesanwaltschaft schloss sich dem jetzt an.

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