Gefährdet Tagfahrlicht?

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Seit 7. Februar 2011 dürfen neue auf den Markt kommende Fahrzeugmodelle in Europa nur noch dann zugelassen werden, wenn sie mit Tagfahrlicht ausgerüstet sind. Für bereits existierende Modelle gilt die Vorschrift nicht.

Wie der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD) aus dem Kfz-Handel erfuhr, sind viele Autokäufer bei Neubestellungen enttäuscht, dass ihr Fahrzeug serienmäßig noch nicht über eine Tagfahrlichtausrüstung verfügt. Ihnen rät der ARCD, nach Pkw-Marken Ausschau zu halten, bei denen energiesparendes Tagfahrlicht bereits zur Erstausstattung zählt.

Die Vorteile des Fahrens mit Licht am Tage galten lange als umstritten. So hob Österreich eine entsprechende Vorschrift wegen der Vermutung wieder auf, dass vor allem schwächere Verkehrsteilnehmer durch Tagfahrlicht zusätzlich gefährdet würden. Vor allem Fußgänger, Rad- und Motorradfahrer würden durch das »Mehr an Licht« bei Autos an Aufmerksamkeitswirkung einbüßen.

Diesem Vorbehalt ging die Unfallforschung der Versicherer (UDV) gemeinsam mit Spezialisten der TU Berlin und von Human-Factors-Consult in einem zweieinhalbjährigen Projekt nach. Das Ergebnis: Negative sicherheitsrelevante Auswirkungen waren bei den verschiedenen Tests nicht festzustellen. Auch Motorradfahrer, die bereits am Tage mit Licht unterwegs sind, würden durch beleuchtete Autos auf den Straßen nicht weniger auffallen als bisher. Allerdings wurden auch »keine nennenswerten positiven Effekte für die Verkehrssicherheit durch Tagfahrlicht« festgestellt.

Für den ARCD ist indes nicht das Tagfahrlicht das Problem, sondern es sind die vielen Fahrzeuge, die aufgrund der Verantwortungslosigkeit ihrer Fahrer bei schlechten Lichtverhältnissen unbeleuchtet unterwegs sind. Der ARCD fordert deshalb eine gesetzliche Pflicht, Neufahrzeuge mit einem Lichtsensor auszurüsten, mit dessen Hilfe das Fahrzeug unterhalb einer bestimmten Helligkeitsschwelle bei Tag und bei Nacht automatisch und ohne Zutun des Fahrers beleuchtet wird. joh

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