»Erneuerbare Kälte« aus dem Keller oder vom Dach
Wärmeschutz 2
Klimaanlagen, die mehr und mehr in Eigenheimen, vor allem aber in Industrie- und Bürogebäuden, eingebaut werden, haben einen hohen Stromverbrauch, kosten sehr viel Geld und verunreinigen die Luft.
Nun schiebt die Novellierung des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG), das am 1. Mai 2011 in Kraft trat, dem einen Riegel vor. Für jedes neue Gebäude, d. h. wenn es nach dem 1. Januar 2009 fertiggestellt wurde, das eine Klimaanlage benötigt, müssen erneuerbare Energien für die Kühlung genutzt werden. Die Anteile dieser Energieformen betragen 15 bis zu 50 Prozent, je nachdem, was für Technologien eingesetzt werden. So kann dafür Industrieabwärme, Energie aus Biogasanlagen, Fernwärme oder ein Kleinkraftwerk im Keller, aber auch eine Solaranlage auf dem Dach genutzt werden. Für ein kW Kälte werden vier bis fünf m² Solarfläche benötigt. Vor 2009 gebaute Häuser werden bisher von der Pflicht befreit, Kälte aus der Sonne zu ziehen.
Letztere Methode, ökologisch sehr sinnvoll, ist für ein Einfamilienhaus jedoch noch nicht wirtschaftlich. Fachleute rechneten aus, dass ein System aus Solaranlage, Wasserspeicher und Kältemaschine ab 25 000 Euro kostet. Also eine Sache für die Zukunft.
Die Förderung für Solarstrom wird vorerst nicht gekürzt. Die vorgesehene Kürzung zum 1. Juli 2011 fällt aus. Sie kann aber ab nächstem Jahr nachgeholt werden. Derzeit gibt es 28,74 Cent Einspeisevergütung pro kWh bei kleinen Dachanlagen. Die Kürzung sah 24,43 Cent vor.
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