Wer hat, dem wird gegeben

Kommentar von Jürgen Amendt

  • Lesedauer: 1 Min.

Der Ring Christlich-Demokratischer Studenten (RCDS) freut sich, spricht von einer »erheblichen zusätzlichen Finanzspritze für die jungen Leute in unserem Land«. Auch der freie zusammenschluss von studentInnenschaften (fzs) begrüßt die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, dass künftig die Kosten für Studium und Ausbildung – zum Beispiel Studiengebühren – steuerlich abgesetzt werden können, und appelliert an die Bundesregierung, die Entscheidung der Richter nicht durch eine Gesetzesänderung zu torpedieren.

Ein konservativ-bürgerlicher Studentenverband und ein Zusammenschluss eher links orientierter Studentenvertretungen stoßen ins gleiche Horn. Das ist eher ungewöhnlich und macht nachdenklich, denn in der einhelligen Freude über das Gerichtsurteil wird vergessen, welche sozialpolitischen Konsequenzen sich aus der Entscheidung ergeben. Steuerlich begünstigt werden mit dem Grundsatzurteil des Bundesfinanzhofes in erster Linie jene, die nach der Ausbildung entsprechend gut verdienen. Die Generation Praktikum, die sich in- und außerhalb der Unis mit unterbezahlten und sozial schlecht abgesicherten Jobs über Wasser hält, hat davon recht wenig. Die prekäre Situation, in der sich auch viele Absolventen des beruflichen Bildungssystems heute befinden, wird durch das Urteil der oberen Finanzrichter ebenfalls nicht verbessert. Im Gegenzug wird sich die soziale Schere weiter öffnen. Wer hat, dem wird gegeben.

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