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Kleine Schritte

Kommentar von Jörg Meyer

  • Lesedauer: 1 Min.

Noch acht Jahre bis zur Lohnangleichung zwischen Ost und West. Und der am Mittwoch zwischen der Gewerkschaft IG Bau und dem Bundesinnungsverband Gebäudereinigung abgeschlossene Tarifvertrag gilt auch nur für eine Branche. Fast 30 Jahre sind dann seit der Wende vergangen. Grund zur Freude also? Ja und nein. Blickt man auf die Gesamtsituation der letzten Jahre, ist der neue Tarifvertrag für die rund 535 000 Beschäftigten in der Gebäudereinigung ein kleiner Meilenstein – ähnlich dem viel gelobten Abschluss, den die IG Metall 2010 für die Gleichbehandlung der Leiharbeiter in der Stahlbranche erzielen konnte. Sicher: Die Leiharbeit ist damit nicht abgeschafft, und der aktuelle Abschluss klingt nach all den Jahren Kampf um die Ost-West-Angleichung vielleicht manchem wie Hohn. Dennoch ist es die erste Tarifregelung, die den Weg zur Gleichbezahlung derart verbindlich festlegt. Die Forderung der LINKE-Vorsitzenden Gesine Lötzsch an die Bundesregierung, künftig nur Abschlüsse für allgemeinverbindlich zu erklären, die die Gleichbezahlung beinhalten, ist also im Kern richtig, geht aber im konkreten Fall nach hinten los. Gerade in einer Branche, die so stark von geringfügiger Beschäftigung geprägt ist wie die Gebäudereinigung, braucht es den Branchenmindestlohn, und der ist nur mit der Allgemeinverbindlichkeit zu haben.

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