Leiharbeit auf Probezeit anrechenbar?

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Eine Tätigkeit als Leiharbeiter muss bei einer späteren Festanstellung nicht auf die Probezeit angerechnet werden. Das rheinland-pfälzische Landesarbeitsgericht in Mainz wies mit seiner im September veröffentlichten Entscheidung die Klage einer Angestellten zurück (Az. 8 Sa 137/11).

Die Klägerin war vor ihrer Einstellung bereits ein Jahr lang über eine Leiharbeitsfirma für ihren späteren Arbeitgeber tätig gewesen. Der Frau war kurz vor Ablauf der sechsmonatigen Probezeit gekündigt worden. Die Klägerin hatte in dem Verfahren angegeben, beim Abschluss des Arbeitsvertrags sei sie mit dem Passus über eine Probezeit »überrumpelt worden«. Die Firma hat jedoch nach dem Urteil mit der Festlegung einer Probezeit ein Recht wahrgenommen, das ihr gesetzlich zustehe. epd

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