Neuer Streit über die Sicherungsverwahrung
Mehrheit der Länder geht auf Konfrontation zur Justizministerin
Berlin (Agenturen/nd). Im Streit um die Sicherungsverwahrung formiert sich in den Bundesländern Widerstand gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger. Fünf von Union und SPD geführte Länder gehen mit einem gemeinsamen Gesetzesvorschlag auf Distanz zu den Plänen, die bisherige verfassungsrechtlich umstrittene Regelung abzuschaffen.
In dem neuen Vorschlag der Länder sollen psychisch gestörte Täter durch nachträgliche Anordnung in einer Therapieunterbringung von der Öffentlichkeit ferngehalten werden. Die bayerische Justizministerin Beate Merk (CSU) erläuterte, eine nachträgliche Unterbringung solle möglich sein, wenn sich in der Haft »durch neue Tatsachen« gezeigt habe, dass eine psychische Störung vorliege und der Täter hochgradig gefährlich sei.
Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Regelungen zur Sicherungsverwahrung gekippt und angeordnet, dass bis Mai 2013 ein neues Gesetz beschlossen werden muss. Innerhalb dieser Auflagen, erklärt Merk, müsse der Schutz der Bevölkerung im Vordergrund stehen.
Leutheusser-Schnarrenberger äußerte gegenüber diesem Vorstoß Bedenken: »Ich warne davor, die gemeinsam erzielten Erfolge von Bund und Ländern zu zerreden.« Mit der nachträglichen Therapieunterbringung sei die Gefahr vorhanden, dass diese Regelungen erneut vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte kassiert würden, wie es bereits bei der nachträglichen Sicherungsverwahrung passiert war. »Eine Sicherheitslücke gibt es nicht«, betonte Leutheusser-Schnarrenberger. Deshalb will sie an ihrem Entwurf - über den die Regierungskoalition noch nicht abgestimmt hat - festhalten, der die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts eins zu eins umsetzt. Darin werde stärkeres Gewicht auf die therapeutische Arbeit mit den Gefangenen gelegt, ohne die berechtigten Sicherheitsbelange der Bevölkerung aus den Augen zu verlieren.
Eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung will Leutheusser-Schnarrenberger abschaffen. Stattdessen sollen Richter die Möglichkeit haben, direkt im Urteil eine Sicherungsverwahrung anzuordnen. Bei der Sicherungsverwahrung muss der Täter nach Verbüßung seiner Haftstrafe weiter im Gefängnis bleiben.
Wir stehen zum Verkauf. Aber nur an unsere Leser*innen.
Die »nd.Genossenschaft« gehört denen, die sie lesen und schreiben. Sie sichern mit ihrem Beitrag, dass unser Journalismus für alle zugänglich bleibt – ganz ohne Medienkonzern, Milliardär oder Paywall.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen in den Fokus rücken
→ marginalisierten Stimmen eine Plattform geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und weiterentwickeln
Mit »Freiwillig zahlen« oder einem Genossenschaftsanteil machen Sie den Unterschied. Sie helfen, diese Zeitung am Leben zu halten. Damit nd.bleibt.