EuGH schränkt Abschiebung ein

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Brüssel/Luxemburg (epd/nd). Asylbewerber dürfen nicht in andere EU-Staaten abgeschoben werden, in denen sie Gefahr laufen, unmenschlich behandelt zu werden. Das stellte der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg am Mittwoch in einem Urteil klar. In dem Fall ging es um sechs Flüchtlinge aus Afghanistan, Algerien und Iran, die über Griechenland nach Großbritannien beziehungsweise Irland gereist waren. Nach geltender EU-Verordnung wäre Griechenland als erster europäischer Einreisestaat für das Asylverfahren zuständig gewesen.

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