Justizministerin unter Zugzwang

Neue Kritik in punkto Vorratsdatenspeicherung / EU-Kommission fordert Umsetzung von Richtlinie

  • Hagen Jung
  • Lesedauer: 3 Min.
Die EU-Kommission droht, Deutschland zu verklagen. Grund dafür ist eine europäische Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung. Die Bundesrepublik versuchte sich nun, gegenüber dem Gremium zu rechtfertigen.

Vertraut scharfzüngig hat sich Niedersachsens Innenminister Uwe Schünemann (CDU) in die schwarz-gelbe Auseinandersetzungen um die Vorratsdatenspeicherung eingeschaltet. Der Sicherheits-Hardliner erhob gestern gegen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) den Vorwurf, mit ihrer Ablehnung eines sechsmonatigen Speicherns von Telefon- und Internetverbindungen helfe sie denen, die man bekämpfen müsse: den Schwerkriminellen.

Die Ministerin hatte das sogenannte Quick-Freeze-Verfahren angeregt. Das heißt: Zwei Wochen dürften Verbindungsdaten gespeichert werden, darüber hinaus aber nur, wenn ein Gericht das angesichts konkreten Verdachts schwerer Straftaten billigt. Dieser Vorschlag, so Schünemann in einem Interview des Norddeutschen Rundfunks, sei »eine echte Provokation«. Die Praktiker in der FDP hätten Verständnis für eine Sechs-Monate-Regelung. Leutheusser-Schnarrenberger jedoch wolle »Profil gewinnen«, wolle als Neinsagerin dastehen.

Schünemann betonte, die Vorratsdatenspeicherung sei dringend notwendig, wie die Praxis beweise. Der Minister verwies in diesem Zusammenhang auf die Ermittlungen gegen die rechtsterroristische »Nationalsozialistische Union«. Wären Telefon- und Internetdaten der Straftäter mehrere Monate lang gespeichert worden, hätten Erkenntnisse über das Umfeld der kriminellen Gruppe und über ein eventuelles Netzwerk jener Nazis gewonnen werden können. Aber Deutschland habe ja eine Justizministerin, die so etwas verhindere. Nun müsse die Bundeskanzlerin ein Machtwort sprechen, forderte der niedersächsische Innenminister. »Wir werden sonst auf der europäischen Ebene nicht mehr ernst genommen.«

Die Bundesregierung hat laut einem Bericht der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) ihre Haltung in punkto Vorratsdatenspeicherung in einem Schreiben an die EU-Kommission verteidigt. Die entsprechende EU-Richtlinie, die derzeit überarbeitet wird, sei zumindest teilweise umgesetzt worden. Die Regierung gehe davon aus, dass es »alsbald« einen Kabinetts- und Parlamentsbeschluss zum Quick-Freeze-Vorschlag von Leutheusser-Schnarrenberger geben wird, heißt es sinngemäß in dem Brief des Bundesjustizministeriums an das EU-Gremium.

Der Bundesrepublik droht eine EU-Klage vor dem Europäischen Gerichtshof (»nd« berichtete). Unterliegt Deutschland in einem solchen Verfahren, drohen als Sanktion hohe Geldforderungen. Die EU-Kommission moniert, dass es in der Bundesrepublik noch immer keine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung gibt, obwohl seitens der EU eine - mittlerweile verstrichene - Frist zur Verabschiedung entsprechender gesetzlicher Vorschriften gegeben worden war. Die Richtlinie sieht derzeit vor, dass die Telefon- und Internetdaten aller Bürger mindestens sechs Monate und höchstens zwei Jahre lang pauschal gespeichert werden. 2010 hatte das Bundesverfassungsgericht die deutsche Regelung kassiert.

Nach Auffassung der Kommission ist die Bundesrepublik weiterhin verpflichtet, die Richtlinie umzusetzen. Am gestrigen Donnerstag bekräftigte ein Kommissionssprecher: »Die Tatsache, dass die Kommission derzeit die Richtlinie überarbeitet, entlässt Deutschland und andere EU-Mitgliedstaaten keineswegs aus der Pflicht, die derzeit gültige Richtlinie korrekt umzusetzen.«

Laut FAZ reichen die Zusicherungen der Bundesrepublik gegenüber der Kommission, es werde alsbald Beschlüsse in Deutschland geben, nach Angaben aus Regierungskreisen nicht aus, um ein Verfahren vor dem Gerichtshof abzuwenden. Dafür sei »Quick-Freeze« nicht weitgehend genug.

Herbe Kritik an Leutheusser-Schnarrenberger formulierte auch der Vorsitzende der Deutschen Polizeigewerkschaft Rainer Wendt, wie Schünemann ein Hardliner in Sicherheitsfragen. Gegenüber dem »Handelsblatt« sagte er, die Bundesjustizministerin »verzockt deutsche Steuergelder aus rein ideologischen Gründen«. Das Quick-Freeze-Verfahren sei völlig ungeeignet, um die Verbindungen und Strukturen von Schwerstkriminalität festzustellen und Bekämpfungsstrategien zu erarbeiten. »Sie verhindert seit Monaten, dass schwerste Straftaten aufgeklärt werden und behauptet tatsächlich, der Freiheit zu dienen«, zitiert das Blatt den Gewerkschaftschef.

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