Gericht stoppt NPD-Pläne
Landshuter Schule muss Mensa nicht freigeben
München/Landshut (dpa/nd). Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein von der rechtsextremistischen NPD geplantes Treffen in einer Landshuter Schule gestoppt. Das Gericht entschied nach Mitteilung vom Mittwoch, dass die Stadt die Mensa des städtischen Hans-Leinberger-Gymnasiums nicht für einen Landeskongress der Jugendorganisation der NPD zur Verfügung stellen muss. Damit bestätigte der VGH eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 21. Dezember. Dagegen hatte die NPD Beschwerde eingelegt. Gegen die VGH-Entscheidung gibt es kein Rechtsmittel (AZ: 4 CE 11.3002).
Nach Ansicht der VGH-Richter kann sich die NPD nicht darauf berufen, dass die Schulmensa bereits von anderen politischen Parteien genutzt wurde. Zwar habe die Stadtverwaltung vor kurzem der Grünen Jugend Bayern die Räumlichkeiten überlassen. Dann aber habe der eigentlich zuständige Stadtrat in einem Beschluss klargestellt, dass schulische Einrichtungen für parteipolitische Veranstaltungen nicht zur Verfügung stünden. Dies gelte ausdrücklich für jegliche politische Gruppierung.
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