Unlauterer Werbeanruf für Tankgutscheine von Aral
Verbraucher sollen abgezockt werden
So berichtet die Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt von Werbeanrufen, die das Ziel haben, auf krumme Tour abzukassieren. Versprochen wurde der Gewinn eines Aral-Tankgutscheins in Höhe von 10 Euro. Einzige Bedingung: der Anruf bei einer kostenfreien (0)800er-Nummer. Wer wählte, der wurde per Bandansage aufgefordert, die Tasten 1 und 9 zu drücken, um den Tankgutschein zu aktivieren. Der Haken: Dadurch meldete sich der Anrufer zugleich bei einem sogenannten Gewinnspieleintragsdienst an. Dieser vereinnahmte jede Woche 9,90 Euro - ganz einfach über die Telefonrechnung des hereingelegten Verbrauchers.
Laut Bundesnetzagentur erscheinen die Forderungen auf der Telefonrechnung unter »mr. next id technologies GmbH (ehemals: NEXT ID technologies GmbH), Mildred-Scheel-Str. 1, 53175 Bonn«. Bei den Kunden der Telekom Deutschland sind die Rechnungsbeträge unter den Artikel-/Leistungsnummern 82583 und 67965, bei den übrigen Anbietern allgemein unter Angabe der Produkt-IDs 91960 und 91994 sowie unter den Produkt-IDs 91022, 91023 und 91024 aufgeführt.
Geld zurückfordern möglich
Dem unlauteren Treiben hat die Agentur jetzt ein Ende gesetzt. Sämtlichen Netzbetreibern hat sie untersagt, Beträge mit diesen Nummern in Rechnung zu stellen oder für bereits zugestellte Rechnungen das Inkasso zu betreiben. Für alle, die bereits bezahlt haben, kommen die beiden Verbote zwar zu spät. Aber sie können mit Verweis auf das Inkassierungsverbot der Bundesnetzagentur das Geld zurückfordern. Enthält die Telefonrechnung keinen Hinweis auf die von der »mr. next id technologies GmbH« in Rechnung gestellte Produkt-ID, sollte man sich zunächst beim jeweiligen Telefonanbieter nach dieser Nummer erkundigen. Denn nur mit der ID kann der Verbraucher prüfen, ob die Verbote auch die ihm berechnete Leistung betreffen.
Inkassobriefe von Lotto 3000
Nach Informationen der Verbraucherzentrale Brandenburg erhalten derzeit Verbraucher im Raum Cottbus und Oranienburg Mahnschreiben von »Lotto 3000«, in Potsdam ist die NTT Telco aktiv. Darin wird unterstellt, der Kunde habe telefonisch einen Vertrag zur Teilnahme an einer Gewinnspielgemeinschaft geschlossen. Betroffene sollten sich nicht einschüchtern lassen und prüfen, ob diese Forderung berechtigt ist. Bei den bislang vorliegenden Beschwerden wurden rechtliche Bestimmungen verletzt, so dass kein rechtswirksamer Vertrag zustande kam.
Wenn kein Vertrag geschlossen wurde, sollten Verbraucher die Forderung nachweisbar schriftlich zurückweisen und nicht bezahlen.
Interessant erscheint in diesem Zusammenhang, dass die Kontoverbindung für die Einzahlung der Lotto-3000-Forderung mit der des in den letzten Wochen auffällig gewordenen Inkassounternehmens NTT Telco identisch ist. Dieser Dienstleister geht mit massiven Einschüchterungen gegen Verbraucher vor, um zwielichtige Forderungen einzutreiben.
Für beide Vorgänge bieten die Verbraucherzentralen Rat und Hilfe an unter dem Verbrauchertelefon (0900) 1775 770 von montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr (1 Euro/Min. im deutschen Festnetz, Mobilfunk abweichend).
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