Umweltrecht gegen AKW?

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Vor allem im Osten Deutschlands wächst der Widerstand gegen polnische Pläne, in die Atomenergie einzusteigen. Schließlich wären bei Störfällen die Nachbarländer von den Folgen betroffen, wie das Beispiel Tschernobyl zeigte. Als Spätfolgen von damals weisen Boden, Pilze und Wild vor allem in Süddeutschland noch immer erhöhte Radioaktivitätswerte auf. Darauf hat das Münchner Umweltinstitut e.V. in einer Stellungnahme zu den polnischen AKW-Plänen hingewiesen.

Die Auswirkungen des polnischen Atomprogramms, vom Uranabbau über den AKW-Betrieb bis zum Rückbau und der Lagerung des Atommülls seien nicht genau untersucht worden, moniert das Umweltinstitut. Die Wissenschaftler zeigen auf, dass das EU-Recht damit eine Handhabe gegen die polnischen AKW-Pläne geben könnte. Dabei beziehen sie sich auf die vom Europäischen Parlament im Juni 2007 verabschiedeten Richtlinie zur Strategischen Umweltprüfung (SUP). Dass das polnische Parlament das Atomprogramm vor einer solchen Umweltprüfung beschlossen hat, wertete das Institut als Formfehler. Zudem sei dadurch eine Beteiligung der Öffentlichkeit nicht mehr möglich. Daher sei das Verfahren in Polen mit der EU-Richtlinie zur Umweltprüfung unvereinbar.

Zudem sei die Umweltverträglichkeitsstudie zum polnischen Atomenergieprogramm veraltet, weil es die Erfahrungen der japanischen Atomkatastrophe von Fukushima nicht berücksichtige. Auch die in der polnischen Studie vertretene Meinung, dass beinahe alle Industriestaaten AKW betreiben, ist mittlerweile veraltet.

Allerdings muss man daran erinnern, dass weltweit wohl kein einziges AKW hätte gebaut werden dürfen, wenn die vom Umweltinstitut genannten Kriterien für die Folgenabschätzung im Vorfeld berücksichtigt worden wären. Das ist wichtig zu betonen, weil sich in die Proteste gegen den polnischen AKW-Bau vor allem in Mecklenburg-Vorpommern von rechts geschürte antipolnische Ressentiments mischen.

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