Minderjährige nicht in Solarien

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Immer öfter kommt es zum Streit in Sonnenstudios, weil Minderjährigen - oft in Begleitung ihrer Eltern oder eines Elternteils - der Besuch des Solariums nicht gestattet wird. Diese seit 2009 rechtsgültige Praxis wurde einmal mehr durch ein aktuelles Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 2011 (Az. 1 BvR 2007/10) bestätigt.

Wer noch nicht volljährig ist, darf kein Solarium besuchen. Diese gesetzliche Regelung dient dem Schutz Minderjähriger vor Hautkrebs. Nach Ansicht des Gesetzgebers steigt die Gefahr einer Hautkrebserkrankung besonders stark an, wenn ein Mensch schon in jungen Jahren großen Dosierungen von UV-Strahlung ausgesetzt wird.

Das Bundesverfassungsgericht wies die Verfassungsbeschwerde eines 17-jährigen Mädchens ab, weil das Gesetz verfassungsgemäß sei. Zwar könne das Solarienverbot für Minderjährige als Eingriff in die allgemeine Handlungsfreiheit angesehen werden, dieses verfolge aber ein legitimes Ziel und sei gerechtfertigt. Eine Vielzahl wissenschaftlicher Studien belege die Gefahren durch UV-Strahlung. Der Schutz junger Menschen sei ein vom Grundgesetz hoch eingestuftes Anliegen. Das Verbot sei vielmehr geeignet, einen besseren Gesundheitsschutz für Jugendliche zu gewährleisten.

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