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Signal für Wiesbaden

Gericht: Bürgerbegehren gegen Klinikverkauf zulässig

  • Lesedauer: 1 Min.

Wiesbaden (nd-Öfinger). In der Auseinandersetzung um den Teilverkauf der kommunalen Wiesbadener Dr. Horst-Schmidt-Kliniken an die Rhön Klinikum AG haben die Privatisierungsgegner und Initiatoren eines Bürgerbegehrens einen ersten gerichtlichen Erfolg erzielt.

Das Bürgerbegehren sei zulässig, entschied das Wiesbadener Verwaltungsgericht am späten Donnerstagnachmittag. Zudem dürfe die Stadt bis zum Abschluss des angelaufenen Bürgerbegehrens am 5. April keinen Verkaufsvertrag mit der Rhön Klinikum AG (RKA) abschließen. Damit folgten die Richter der Argumentation des Wiesbadener Rechtsanwalts Gerhard Strauch, der das Bürgerbegehren vertritt.

Auslöser des Rechtsstreits ist ein mit den Stimmen von CDU, SPD und FDP gefasster Beschluss der Stadtverordnetenversammlung für den Verkauf von 49 Prozent der HSK-Anteile an die RKA. Die Privatisierungsbetreiber hatten darauf hingewiesen, dass das Angebot der RKA bis zum 31. März befristet sei und danach hinfällig sein könnte.

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