Saisonarbeiter kein Anspruch auf Kindergeld

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Ausländische Saisonarbeiter, die in Deutschland tätig sind und hier Steuern zahlen, haben nicht automatisch Anspruch auf Kindergeld. Diese Regelung des deutschen Rechts ist nach Ansicht des Generalanwalts des Europäischen Gerichtshofs konform mit EU-Recht. Der EU-Anwalt veröffentlichte dazu am 16. Februar 2012 in Luxemburg ein Gutachten. Das Urteil fällt zu einem späteren Zeitpunkt. Der Gerichtshof folgt jedoch in der Regel dem Plädoyer des Anwalts.

Geklagt hatte ein Mann aus Polen mit zwei Kindern, der drei Monate lang als Saisonarbeiter in einer deutschen Gärtnerei beschäftigt war. In einem zweiten Fall beschwerte sich ein Pole mit einem Kind, der elf Monate lang als entsandter Arbeitnehmer in Deutschland war (Az. C-611/10 und Az. C-612/10). epd/nd

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