Dachdecker-Hautkrebs ist Berufskrankheit

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Eine durch Sonneneinstrahlung verursachte Hautkrebserkrankung bei einem Dachdecker muss als Berufskrankheit anerkannt werden. Das Sozialgericht Aachen gab einem Dachdecker recht, der während seines Erwerbslebens rund 40 Jahre lang auf Dächern zum Teil ungeschützt der Sonne ausgesetzt war und bei dem sich bösartige Veränderungen der Kopfhaut gebildet hatten. Die betroffene Berufsgenossenschaft hatte zuvor eine Anerkennung abgelehnt, weil die Erkrankung im Katalog der Berufskrankheitenverordnung fehlt. Die Aachener Richter sahen die erhöhte Gefährdung sogenannter »Outdoor-Worker« durch die UV-Strahlung der Sonne als wissenschaftlich belegt an. epd/nd

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