Schreibtisch für einen Schüler
Hartz IV
Die Berliner Richter gaben damit einer studierenden Mutter einer sechsjährigen Schülerin Recht. Die Mutter hatte für ihr Kind einen neuen Schülerschreibtisch für 120 Euro gekauft. Das Jobcenter sollte die Kosten erstatten, was aber abgelehnt wurde.
Das Sozialgericht urteilte: Die erstmalige Anschaffung eines Schülerschreibtisches gelte als »Erstausstattung« für die Wohnung und müsse vom Jobcenter übernommen werden. Es bestehe jedoch kein Anspruch auf neue Möbel. Der Mutter stünden daher 70 Euro zu. epd
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