Klage wegen Behinderung

Gerichtsurteil

  • Lesedauer: 2 Min.
Ihre Tochter kam behindert zur Welt, deshalb verklagten die Eltern das Krankenhaus und den Gynäkologen. Das Oberlandesgericht (OLG) Zweibrücken gab ihnen Recht (Az. 5 U 7/08).

Mehr als elf Jahre nach der Geburt ihrer behinderten Tochter haben Eltern aus der Südpfalz mit einer Klage auf Schmerzensgeld Erfolg gehabt. Das Paar gibt den Helfern bei der Geburt und dem Träger des Krankenhauses Schuld an der Behinderung des Kindes. Laut Urteil sind die Ansprüche der Eltern auf Schadenersatz wegen schuldhafter Körperverletzung berechtigt. Die Höhe des Anspruchs ist offen.

Das Kind kam nachts im Krankenhaus Annweiler per Notfall-Kaiserschnitt zur Welt. Es gab Probleme mit der Nabelschnur. Für einen solchen Fall war das Krankenhaus nach Ansicht der Eltern nicht ausreichend ausgestattet. Zu dem Noteinsatz kam die Anästhesistin zu spät, ein Pfleger musste aushelfen. Deshalb dauerte es zu lange, bis das Kind auf die Welt gebracht werden konnte.

Das OLG sah die Klagen der Eltern gegen den Gynäkologen und den Landkreis Südliche Weinstraße als Träger des Krankenhauses als begründet an. Die Klage gegen die Hebamme wurde abgewiesen. Falls nunmehr Rechtsmittel eingelegt werden, ginge das seit Jahren andauernde Verfahren vor dem OLG Zweibrücken weiter.

Das Landgericht Landau hatte den Eltern schon einmal Recht gegeben und ihnen 40 000 Euro sowie eine Rente für das Kind zugesprochen. Dagegen hatten sich aber der Kreis und der Gynäkologe zur Wehr gesetzt. Auch das OLG hatte zwischendurch eine Zahlung von 40 000 Euro Schmerzensgeld vorgeschlagen, was die Eltern aber ablehnten.

Die Kreisverwaltung gab keine Stellungnahme zum Urteil ab. Der Anwalt des Gynäkologen wolle eine Revision prüfen, gehe aber nicht davon aus, dass es dazu kommen werde.

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