In keiner Bauvorschrift gibt es eine präzise Festlegung

»Seniorengerecht« - aber mit Stufe

  • Lesedauer: 1 Min.
Wird eine Wohnung als »seniorengerecht« angepriesen, dann heißt das noch lange nicht, dass sie auch »barrierefrei« ist. Denn was »seniorengerecht« bedeutet, ist nach gegenwärtiger Rechtslage in keiner Bauvorschrift präzise festgelegt.

Der Fall vor Gericht: Käufer einer laut Anbieter »seniorengerechten« Wohnung hatten vor dem Oberlandesgericht Koblenz geklagt, weil der Balkonzugang zu ihrem gekauften neuen Domizil eine höhere, hinderliche Stufe hatte - obwohl der Verkäufer eine »seniorengerechte« Wohnung versprochen hatte.

Aber, so das Oberlandesgericht, der Begriff »seniorengerecht« habe im Bauwesen keine klar umrissene Bedeutung, aus der sich bestimmte Ausstattungsmerkmale ableiten ließen. Die Klage wurde abgewiesen,

Der Verbraucherschutzverein »Wohnen im Eigentum« empfiehlt deshalb für Kauf- und Bauverträge die Formulierung »barrierefrei«. Denn was das bedeutet, ist in der DIN-Norm 18040-2 genau geregelt.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal