Bundestag beschließt Warnschussarrest

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Berlin (dpa/nd). Nach dem Gesetz, das der Bundestag am Donnerstag verabschiedet hat, kann für Jugendliche künftig zusätzlich zu einer Bewährungsstrafe noch ein Warnschussarrest verhängt werden. Einen solchen befristeten Arrest soll es in jenen Fällen geben, in denen eine Jugendstrafe nicht verhängt werden soll oder kann, eine Bewährungsstrafe aber als nicht ausreichend angesehen wird. Die Opposition sprach von einem Vorschlag aus der juristischen Mottenkiste.

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