Recht auf Unversehrtheit hat Vorrang

  • Irmingard Schewe-Gerigk
  • Lesedauer: 4 Min.

Am 26. Juni hat das Landesgericht Köln entschieden, dass religiöse Beschneidung bei Kindern eine Körperverletzung ist und dass sich Ärztinnen und Ärzte, die sie dennoch vornehmen, strafbar machen. Als Vorstandsvorsitzende von TERRE DES FEMMES begrüße ich dieses Urteil, da es zeigt, dass die körperliche Unversehrtheit von Kindern auch nicht mit religiösen Argumenten verletzt werden darf.

Das Gericht hat bei der Güterabwägung zwischen zwei Grundgesetzartikeln klargestellt: Das im Grundgesetz verankerte Recht auf ungestörte Religionsausübung und das Erziehungsrecht der Eltern haben keinen Vorrang gegenüber dem vom Grundgesetz verbrieften Recht des Kindes auf körperliche Unversehrtheit und Selbstbestimmung. Hinzu kommt die Ratifizierung der UN-Kinderrechtskonvention, mit der sich Deutschland verpflichtet hat, Bräuche, die für Kinder schädlich sind, abzuschaffen. Dass dieser irreversible Eingriff nicht dem Wohl des Kindes entsprechen kann, machen nicht nur die Narkoserisiken sondern auch Nachblutungen, Fistelbildung und zum Teil lebenslange seelische Schäden deutlich.

Das ist auch der Grund dafür, dass die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie Beschneidungen ohne medizinische Indikation wie zum Beispiel eine massive Vorhautverengung ablehnt und auch die Krankenkassen die Kosten nicht übernehmen, wenn kein Heileingriff vorgenommen wird. Und welches Männerbild liegt dem nachgeschobenen Argument zugrunde, es sei hygienischer, die Vorhaut abzutrennen? Wasser ist bei uns kein Mangel und wie »Mann« sich wäscht, sollten Jungen früh lernen. Auch das Argument, in den USA seien über 70 Prozent der Männer beschnitten, taugt nicht. Im 19. Jahrhundert als Mittel gegen Masturbation eingeführt, steht die Beschneidung als Symbol der Sexualfeindlichkeit.

Als Menschenrechtsorganisation geht es TERRE DES FEMMES um etwas Grundlegenderes: Die körperliche Unversehrtheit von Kindern ist ein Menschenrecht und muss für alle Kinder gleichermaßen gelten, egal welcher Herkunft, Religion und welchen Geschlechts sie sind. Wir machen uns stark dafür, dass irreversible Eingriffe in die Unversehrtheit von Kindern - mit Ausnahme medizinisch notwendiger Behandlungen - generell verboten werden. Sie dürfen weder mit Religion noch Tradition gerechtfertigt werden. Menschenrechte sind nicht teilbar - auch nicht zwischen Mädchen und Jungen.

Dass dies in der Realität täglich dennoch geschieht, wissen wir als Mädchen- und Frauenrechtsorganisation nur zu gut. Denn: Seit 30 Jahren setzt sich TERRE DES FEMMES weltweit für ein Ende weiblicher Genitalverstümmelung ein, dem immer noch jährlich drei Millionen Mädchen zum Opfer fallen. Nach Schätzungen der Weltgesundheitsorganisation sterben bis zu einem Viertel der Betroffenen an den unmittelbaren oder langfristigen Folgen wie Komplikationen bei Schwangerschaft und Geburt. Indem wir das Urteil des Landgerichts Köln begrüßen, behaupten wir nicht, dass die Schwere und Folgen weiblicher Genitalverstümmelung und männlicher Vorhautbeschneidung vergleichbar sind. Unser Anliegen ist es auch nicht, diese Praktiken gegeneinander aufzuwiegen.

Was wir brauchen, ist eine gesellschaftliche Debatte, die durch das Kölner Urteil endlich angestoßen wurde. Diese muss im gegenseitigen Respekt voreinander geführt werden und darf sich nicht pauschal gegen Menschen jüdischen oder islamischen Glaubens richten. Die Fragen sind aber: In welcher Gesellschaft wollen wir leben? Welche Werte sind uns wichtig? Uns ist bewusst, dass Verbote allein nicht ausreichen.

TERRE DES FEMMES wird seinen Beitrag dazu leisten, dass Eltern davon überzeugt werden, dass kleine Jungen ohne medizinische Notwendigkeit keinem riskanten Eingriff ausgesetzt werden dürfen. In der jüdischen Gemeinde gab es 2006 eine Umfrage, wonach ein Drittel der Eltern die Beschneidung ablehnen, aber dem Druck der Gesellschaft nicht standgehalten haben. Dennoch wächst die Zahl derer, die sich gegen dieses Ritual entscheiden.

Jungen sollen sich, wenn sie alt genug sind, selbst für oder gegen eine Beschneidung entscheiden können. Durch das Urteil sehen wir das Recht der Eltern auf Religionsausübung nicht eingeschränkt, wenn sie in Zukunft abwarten müssen, wie ihr Sohn sich später entscheidet. Weibliche Genitalverstümmelung hingegen ist und bleibt aufgrund der Schwere des Eingriffs und der massiven Folgen eine Menschenrechtsverletzung, der Ärztinnen und Ärzte nicht zustimmen dürfen, egal wie alt die Betroffenen sind.

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