Hunde dürfen auf Waldwegen auch ohne Leine laufen

Oberverwaltungsgericht Münster

  • Lesedauer: 1 Min.

Hundebesitzer in Nordrhein-Westfalen dürfen ihr Tier auf Waldwegen ohne Leine laufen lassen. Städte und Gemeinden können dort keinen Leinenzwang erlassen, entschied das Oberverwaltungsgericht in Münster. Das teilte ein Gerichtssprecher am 26. Juli 2012 mit und bestätigte damit einen Bericht der »Rheinischen Post«.

Dem Urteil zufolge müssen Hunde keine Leine tragen, solange sie den Weg nicht verlassen (Az. 5 A 2601/10). Ausnahmen gelten nur in Naturschutzgebieten und auf ausdrückliche Anordnung der Forstbehörden des Landes - etwa in ausgewiesenen Erholungsgebieten.

Eine Hundebesitzerin hatte gegen die Stadt Hilden geklagt und schließlich gewonnen. Die Stadt sei für ein Verbot nicht zuständig, entschied das Gericht. Das Landesforstgesetz sieht nur abseits der Wege eine Leinenpflicht vor.

Wir sind käuflich. Aber nur für unsere Leser*innen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Mit »Freiwillig zahlen« machen Sie mit. Sie tragen dazu bei, dass diese Zeitung eine Zukunft hat. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -