Was heißt Mitte des Monats?

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Eine Konto-Abbuchung »Mitte des Monats« muss nicht unbedingt zum 15. des Monats erfolgen. Dies entschied das Amtsgericht München. Kurzzeitige Verschiebungen der Abbuchungen müssten von beiden Parteien hingenommen werden. Im vorliegenden Fall hatte der Münchner Verkehrsverbund geklagt. Der Fahrgast hatte die Lastschriften seines Jahresabonnements auf Grund »unregelmäßiger Abbuchungen« widerrufen. Daraufhin sei ihm das Abonnement und damit die Fahrberechtigung gekündigt worden. Mit einer Abbuchung »Mitte des Monats« sei nicht festgelegt, ob Abbuchungen »nur oder nicht vor dem 15. eines Monats vorgenommen werden dürfen«, so die Richter. (Gz: 172 C 23144/02)

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