Werbung

Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

  • Wirtschaft und Umwelt
  • Experten der Berliner Energieunternehmen EBAG und BEWAG gaben am ND-Lesertelefon Auskunft:

Was passiert, wenn die Stromrechnung unbezahlbar wird?

  • Lesedauer: 6 Min.

Die höheren Preise für Elektroenergie gaben auch bei unserem Lesertelefonservice am vergangenen Mittwoch den Ton an: Die meisten Fragen kamen zum Ablesen und Abrechnen der 90er Stromrechnung. Nicht wenige erkundigten sich aber auch nach Sparniöglichkeiten. Die Antworten gaben Hans Jürgen GÖDDE und Dr. Horst SKADOW von der Energieversorgung Berlin AG (EBAG) sowie Anna Maria FROHNE und Andreas UH-LIG von der Berliner Kraft- und Licht(BEWAG)-Aktiengesellschaft.

Im Laufe des Jahres 1990 gab es mehrfach Veränderungen, die den Strompreis beeinflußten. Erst wurde am 1. Juli die D-Mark eingeführt. Ab 1. Januar gelten kostendeckende Preise, später auch für Heizenergie. Aber zu keinem Zeitpunkt wurde bei mir der Zähler abgelesen. Wie sollen da die Preise für den Jahresverbrauch berechnet werden?

Um das Problem zu lösen, wird die EBAG einen Mischpreis berechnen. Bei der jeweils turnusgemäßen Ablesung des Verbrauchs vom zurückliegenden Jahr werden dabei die unterschiedlich langen Zeiträume berücksichtigt, in denen jeweils verschiedene Preise galten. Bei einem Haushalt, bei dem der Zähler turnusgemäß am 1. Juli 1991 abgerechnet wird, gelten für die Hälfte des zurückliegenden Jahresverbrauchs – also vom l.Juli bis zum 31. Dezember – 8 Pfennig pro Kilowattstunde. Für die 2. Hälfte des Jahresverbrauchs – also vom 1. Januar bis zum l.Juli 1991 – beträgt der Preis 23,4 Pfennig je Kilowattstunde, inklusive Mehrwertsteuer. Als Durchschnittswert ergibt sich hier ein Mischpreis von ca. 15,6 Pfennig. Dieser Mischpreis gilt natürlich nur für Kunden, deren Zähler im Juli 1991 abgelesen wird. Entsprechend bekommt jeder Haushalt je nach Ablesemonat einen anderen Mischpreis. Der Grundpreis,

der sich ab Januar ja ebenfalls erhöhte, wird anteilig im Mischpreis berücksichtigt.

Was ist mit der Jahresabrechnung, wenn ich den Verbrauch ab Januar wegen der höheren Strompreise reduziert habe. Der „Mischpreis“ berücksichtigt das nicht und ist dann doch falsch?

Bei der Bildung des Mischpreises wird bereits eingerechnet, daß in den Wintermonaten in der Regel mehr als im Sommer verbraucht wird. Darüber wird der Kunde bei der Rechnungslegung im Detail informiert.

Im Ausnahmefall kann sich aber eine Änderung erforderlich machen. Wenn ein Kunde der EBAG nach Rechnungslegung nachweist, daß er wegen der höheren Preise seinen Verbrauch gegenüber dem Vorjahr reduziert hat, kann er unter Vorlage der Rechnung eine Korrektur veranlassen.

In unserem Haus hing der Ratschlag aus, die Zählerstände zum Jahreswechsel selbst abzulesen und an die EBAG einzusenden.

Gegen die Eigen-Ablesung hat die EBAG nichts einzuwenden. Diese ist für den Kunden durchaus geeignet, die Jahresabrechnung zu kontrollieren.

Bei mir haben die Küche und das Bad keine Fenster. Für den Lichtstrom muß ich deshalb gegenüber anderen mehr ausgeben, bin also

auch von der Preiserhöhung stärker betroffen. Kann man aus diesen Gründen Sonderkonditionen bekommen?

Wegen der notwendigen Gleichbehandlung aller Kunden können leider keine Ausnahmen gemacht werden. Ansonsten müßte ein Teil der Kunden mehr zahlen, weil andere weniger zahlen.

Was passiert, wenn ich meine Stromrechnung nicht mehr begleichen kann?

Sind die Zahlungsprobleme vorübergehender Natur, kann der Kunde im Ausnahmefall im EBAG-Kundendienst vor Ablauf der Zahlungsfrist eine Zahlungsvereinbarung abschließen. Ist es ein ständiges soziales Problem, müßten sich die Betroffenen ans Sozialamt wenden. Regelungen über ein – denkbares – analog zum Wohngeld vom Staat zu zahlendes Energiegeld gibt es bisher nicht. Die soziale Fürsorgepflicht liegt hier aber eindeutig beim Staat und nicht bei den Energieversorgungsunternehmen.

Ich habe einen größeren Warmwasserspeicher, der mit Nachtstrom beheizt wird. Wieviel kostet in diesem Falle der Strom?

Für den zeitlich begrenzten Strombezug in der Schwachlastzeit mit getrenntem Stromkreis wird eine Sonderregelung mit einem Preis von 12,2 Pfennig pro Kilowattstunde ab 1. Januar 1991 angeboten. Daneben ist der Verrechnungspreis von 42 DM je Jahr zu zahlen. Den Preisen ist noch die derzeit gültige Umsatzsteuer von 14 Prozent hinzuzurechnen.

Was kostet künftig Strom für Nachtstromspeicherheizungen?

Bis zum 30. April kostet der Nachtstrom wie bisher 4 Pfennig pro Kilowattstunde und 18 DM Grundpreis je Jahr. Ab 1. Mai steigt dann der Preis bei der EBAG auf 12,2 Pfennig je Kilowattstunde zuzüglich 42 DM Verrechnungspreis.

Ich habe das Gefühl, daß mein Elektroherd ziemlich viel Strom „frißt“. Wie kann ich hier sparen?

Benutzen Sie Töpfe und Pfannen mit ebenem Boden, der Bodendurchmesser des Kochgeschirrs sollte mit dem der Kochstelle übereinstimmen, die Töpfe sollten auf keinen Fall kleiner als die Kochplatte sein. Darüber hinaus sollten Sie mit wenig Wasser im geschlossenen Topf garen. Ein Viertel bis ein Achtel Liter reicht zum Kartoffel- oder Gemüsegaren aus. Wichtig ist auch, die richtige Schaltung zu wählen, mit hoher Stufe beginnen, mit kleiner Stufe fortkochen und Nachwärme von zehn Minuten zum Fertiggaren nutzen.

Beim Backofen auf das Vorheizen verzichten, den Ofen ausnutzen und zum Beispiel zwei Kuchen gleichzeitig backen, die Ofentür nicht unnötig öffnen. Ebenfalls die zehn Minuten Nachwärme nutzen.

Ist es sinnvoll, sich eine Waschmaschine mit eingebautem Trockner anzuschaffen?

Ein Waschtrockner ist dann eine sinnvolle Lösung, wenn aus Platzgründen zwei getrennte Geräte nicht gestellt werden können und die Wäsche auch nicht auf der Leine getrocknet werden kann.

Was sollte man bei der Neuanschaffung von Kühlschränken beachten?

Vergleichen Sie bei den Geräten mit gleichem Nutzinhalt die Stromverbrauchswerte und nehmen sie das Gerät mit dem geringsten Verbrauch, wenn Ihnen auch die Ausstattung zusagt. Die Verbrauchswerte sind in den Beratungsstellen der Energieunternehmen und aus den Produktinformationen der Firmenprospekte zu erfahren.

Lohnt sich die Anschaffung eines Mikrowellengerätes für den Haushalt?

Das hängt von den Lebens- und Eßgewohnheiten im Haushalt ab. Wenn die Familienmitglieder zu unterschiedlichen Zeiten essen, ist es für die Vitamine besser, die Mahlzeiten portionsweise in der Mikrowelle zu erwärmen und nicht das ganze Essen auf dem Herd warmzuhalten. Auch kleinere Portionen für ein bis zwei Personen sind in der Mikrowelle sparender zuzubereiten. Weitere Informationen gibt es im BEWAG-EBAG-Beratungspavillion Karl-Marx-Allee/Ecke Hans-Beimler-Straße. Er ist Montag bis Freitag von 10 bis 18 Uhr geöffnet.

In meiner Laube hatte ich bis jetzt einen Lichtstromanschluß, will jetzt aber auf Kraftstrom umstellen. Wie macht man das, welcher Tarif gilt?

Dazu muß ein Antrag an die EBAG, Abt. Anschlußwesen, auf Umstellung von Licht- auf Kraftstrom gesandt werden. Die Genehmigung ist von den technischen Möglichkeiten abhängig, weil das elektrische Leitungsnetz dazu noch nicht überall geeignet ist. Die Tarifeinstufung ist dann vom Verwendungszweck – Haushalt oder Gewerbe – abhängig.

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal