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Strahlenmüll darf nicht nach Morslehen

  • Lesedauer: 2 Min.

Aus aktuellem Anlaß erklärte am Montag der umweltpolitische Sprecher der Fraktion-Bündnis 90/Grüne, Hartwig Berger:

Es kann und muß jetzt verhindert werden, daß Berlin sich in den nächsten Wochen aii einer schweren potentiellen Umweltverseuchung beteiligt: Das radioaktive Endlager Morsleben in Sachsen-Anhalt hat ab dem 1. November 1993 eine Betriebsgenehmigung, Berlins Senat hat die Einlagerung von zunächst 100 Fässern mit Strahlenmüll aus der Landessammelstelle in Wannsee beantragt. Dem soll ein weiteres Berliner Kontingent von insgesamt 1 000 Fässern folgen.

Ich habe aus diesem Anlaß heute von der zuständigen Senatorin für Soziales, Frau Ingrid S'tahmer, einen sofortigen Widerruf der Genehmigung zum Abtransport verlangt. Ich

bezweifle, daß eine Einlagerung aus Berlin in Morsleben rechtmäßig ist: Die Regelung des Einigungsvertrages, die DDR-Genehmigung für die Einlagerung von radioaktiven Abfällen in Morsleben bis zum 31. 12. 1999 fortgelten zu lassen, kann nur für Atommüll aus der ehemaligen DDR gelten. In Berlin aber wird es nicht mehr möglich sein, radioaktive Abfälle nach östlicher und westlicher Herkunft zu trennen.

Eine Einlagerung radioaktiver Abfälle in Morsleben ist ob aus Ost oder aus West - extrem verantwortungslos. Der Salzstock ist undicht, die Gefahr eines Absaufens oder ein Einsturz des Grubengebäudes kann nicht ausgeschlossen werden. Die Welt empört sich zu Recht über die umweltkriminelle Verklappung von Strahlenmüll im Pazifik und im Nordmeer, die Rußland derzeit praktiziert. Morsleben ist nicht die japanische See; aber auch wir legen strahlende Zeitbomben in Grundwasserströme, wenn wir in undichte Salzstöcke radioaktive Stoffe einlagern.

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