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Der WBS mit Dringlichkeit

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Welche Bedingungen gelten für den Erhalt eines Wohnberechtigungsscheins (WBS) mit Dringlichkeit?

H. Grosser, Zeuthen

Die Vorschriften für die Erteilung von Wohnberechtigungsscheinen in den neuen Ländern enthält das „Gesetz über die Gewährleistung von Belegungsrechten im kommunalen und genossenschaftlichen Wohnungswesen“ vom 22. 7. 1990, veröffentlicht im Gesetzblatt der DDR Teil I Nr. 49 Seite 894. Eine Ergänzung vom 24. 8. 1993 erschien dazu im Bundesgesetzblatt Teil I, Seite 1525.

Wohnberechtigungsscheine gelten im Osten für kommunale und genossenschaftliche sowie für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gebaut worden sind. Es gibt keine einheitliche Regelung für Dringlichkeit. Festlegungen zur Wohnungsüberlassung treffen die Länder 'und in Berlin der Senat. Was als dringlich gilt, ist bei den Wohnungsämtern der Kommunen zu erfahren, wo auch die WBS zu beantragen sind.

Damit Sie Anhaltspunkte haben, hier einige der Voraussetzungen, die nach Angaben der BerlinerMieterGemeinschaft für einen WBS mit Dringlichkeit in Berlin zu erfüllen sind:

Es muß sich um eine Familie oder um Alleinstehende mit mindestens einem Kind ohne eigene Wohnung oder mit unzureichenden Wohnverhältnissen handeln. Eheleute oder Verlobte ohne eigene Wohnung werden berücksichtigt, wenn eine Schwangerschaft (ab der 14. Woche) nachgewiesen wird; Schwerbehinderte, deren Wohnverhältnisse für sie ungeeignet sind; Bürger, die aus städtebaulichen Gründen ihre Wohnung aufgeben müssen; Alleinstehende im Rentenalter; NS-Verfolgte ohne eigene Wohnung; Eheleute, bei denen ein Partner solche Bedingungen erfüllt wenn sie in einer ofenbeheizten Wohnung leben.

rät.

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