Schmerzensgeld bei schwerem Narkoseschaden?

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Wer sich vor einer Operation einer Narkose unterziehen muss, rechnet nicht unbedingt damit, dass er danach noch eine Krankheit mehr hat - und dann die Komplikationen und der Ärger erst richtig losgehen. So aber geschehen in einem Fall, den das Oberlandesgericht (OLG) Brandenburg zu entscheiden hatte. Eine Patientin musste sich operieren lassen. Im OP-Vorgespräch informierte sie den Anästhesisten über eine sieben Jahre zurückliegende Gelbsuchterkrankung. Sie wies jedoch nicht darauf hin, dass diese nach einer Operation aufgetreten war, in welcher ein bestimmtes Narkosemittel eingesetzt worden war. So verwandten die Ärzte auch bei der aktuellen Operation zur Narkotisierung der Patientin bedenkenlos das gleiche Narkotikum. Nach zunächst unauffälligem Heilungsverlauf wurde die Frau entlassen. Doch dann begannen die Beschwerden, die sich rasch steigerten. Es entwickelte sich eine Leberentzündung, die zum Absterben des Leberzellgewebes führte. Die Frau schwebte für eine Weile in akuter Lebensgefahr. Letztlich überlebte die Patientin, doch sie wollte den Fall nicht auf sich beruhen lassen. Sie war der Meinung, die Ärzte hätten mit der Verwendung des Narkosemittels einen groben Behandlungsfehler begangen. Sie forderte Schadenersatz und Schmerzensgeld, doch die Klinik wiegelte ab. Der Fall ging vor Gericht. Die Richter des Oberlandesgerichts Brandenburg entschieden unter Würdigung mehrerer Sachverständigengutachten wie folgt: Es stehe nicht fest, dass die Verwendung des Narkosemittels die Hepatitis der Patientin verursacht habe. Allenfalls könnte der Einsatz dieses Mittels als »leichter« Behandlungsfehler betrachtet werden. Dies würde aber voraussetzen, dass die Frau einen Zusammenhang zwischen ihrer Lebererkrankung und der Gabe des Narkotikums hätte beweisen können. Dies sei ihr nicht gelungen. Sie müsse deshalb ihren Schaden selber tragen, so das Gericht. Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg vom 28.01.2003 - Az: 1 U 19/99)

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