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Cottbus: Sieben Häftlinge ausgebrochen

Fragen zur Sicherheit in Justizvollzugsanstalt/Angeklagter im Mordprozeß beging Suizid

  • Lesedauer: 2 Min.

Cottbus (ddp/ADN/ND). Trotz einer Großfahndung der Cottbuser Polizei konnte bis Montag nachmittag erst einer von den sieben rumänischen Untersuchungshäftlingen gefaßt werden, die aus der Justizvollzugsanstalt Cottbus ausgebrochen waren. Der 35jährige wollte auf der Autobahn per Anhalter nach Berlin fahren.

Am Sonntag hatten vier Gefangene auf dem Weg zum Fernsehraum die Wärter überwältigt. Sie gingen mit abge-

brochenen Stuhlbeinen auf die Bediensteten los, fesselten sie. Zwei der Wärter wurden verletzt, einer schwer Dann brachten die Gangster die Gefängnisschlüssel in ihre Gewalt und befreiten damit drei weitere Häftlinge. Justizsprecherin Venus sagte, es lägen keine Anzeichen auf Pflichtverletzungen von Beamten vor Die Polizei schließt nicht aus, daß die Gangster nach Überwinden der 4,50 m hohen Gefängnismauer von einem Pkw erwartet wurden. Die U-Häftlinge saßen

wegen Vergewaltigung, Raub bzw schweren Landfriedensbruchs ein.

Wirft bereits der spektakuläre Ausbruch Fragen zur Sicherheit in der Cottbuser Justizvollzugsanstalt auf, werden diese Fragen durch ein unmittelbar folgendes Vorkommnis noch verstärkt. Der Angeklagte im Mordfall Fischer vor dem Cottbuser Landgericht, Günter B., nahm sich am Montag morgen wenige Stunden vor Prozeßbeginn offenbar das Leben.

Er sei gegen 7.30 Uhr im Toilettenraum seiner Zelle im Cottbuser Gefängnis erhängt aufgefunden worden. Justizsprecherin Venus erklärte, auch in diesem Fall gebe es keine Anhaltspunkte für fahrlässiges Handeln der Justizbediensteten. B. habe nicht als selbstmordgefährdet gegolten. Dem widersprachen dessen Verteidiger. Danach soll B. bereits brieflich angekündigt haben, sich bei einer Verurteilung das Leben nehmen zu wollen.

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