Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Plötzlicher Mehrverbrauch nach Bauarbeiten im Haus

  • Lesedauer: 2 Min.

Zum Wasserverbrauch der Mieter heißt es in der Verordnung unter § 3 ausdrücklich, daß „bei der Berechnung der Umlage für die Kosten der Wasserversorgung und der Entwässerung“ solche Kostenbestandteile abzuziehen sind, die „nicht mit der üblichen Benutzung der Wohnungen“ zusammenhängen.

Das Wasser für das Abstrahlen der Balkons mit Wasserdruckgeräten ist doch höchstwahrscheinlich aus dem Hausnetz entnommen worden (wofür der bedeutend höhere Verbrauch spricht).

Das Gleiche gilt für Arbeiten im Haus mit elektrischen Geräten, die mit

Strom aus dem Haus betrieben werden. Auch das gehört wohl nicht zur „üblichen Benutzung“ der Wohnungen. Folglich kann dieser Stromverbrauch nicht den Mietern angelastet werden.

In der Praxis wird es schwer sein, diesen zusätzlichen Stromverbrauch genau zu ermitteln und vom normalen Verbrauch der Mieter zu trennen, denn dann müßte vor jedes elektrisch betriebene Gerät ein Zwischenzähler angeordnet werden.

Dem Vermieter muß doch klar sein, daß ein so stark erhöhter Verbrauch nur mit den im Haus erfolgten Bauarbeiten erklärt werden kann. Das ist allein schon

anhand des Durchschnittsverbrauchs der Mieter herauszukriegen.

Sollte ihnen dieser erhöhte Strom- und Wasserverbrauch angelastet werden, dann müßten sie praktisch zweimal bezahlen, wenn es sich um Modernisierungsmaßnahmen handelt, denn die Modernisierungsumlage folgt ja auch noch.

Was ist also zu tun? Zuerst versuchen, das Problem sachlich mit dem Vermieter zu klären. Zeigt er keine Einsicht, dann ist eine „Feststellungsklage“ beim Amtsgericht angebracht. Dann muß nämlich der Richter ermitteln, wer im Recht ist. Und dazu gehört, daß der Vermieter begründen muß, warum er seinen Mietern plötzlich so hohe Strom- und Wasserkosten anlasten will. Dabei wird der durch Bauarbeiten verursachte höhere Verbrauch eine Rolle spielen, und es ist ein Rechtsgrundsatz, daß Kosten derjenige zu tragen hat, der sie verursacht, rät

Andere Zeitungen gehören Millionären. Wir gehören Menschen wie Ihnen.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Dank der Unterstützung unserer Community können wir:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen ins Licht rücken, die sonst im Schatten bleiben
→ Stimmen Raum geben, die oft zum Schweigen gebracht werden
→ Desinformation mit Fakten begegnen
→ linke Perspektiven stärken und vertiefen

Mit »Freiwillig zahlen« tragen Sie solidarisch zur Finanzierung unserer Zeitung bei. Damit nd.bleibt.

- Anzeige -
- Anzeige -