Dieser Text ist Teil des nd-Archivs seit 1946.

Um die Inhalte, die in den Jahrgängen bis 2001 als gedrucktes Papier vorliegen, in eine digitalisierte Fassung zu übertragen, wurde eine automatische Text- und Layouterkennung eingesetzt. Je älter das Original, umso höher die Wahrscheinlichkeit, dass der automatische Erkennvorgang bei einzelnen Wörtern oder Absätzen auf Probleme stößt.

Es kann also vereinzelt vorkommen, dass Texte fehlerhaft sind.

Todesurteil stand vor Prozeß fest

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (ddp/ADN/ND). Das vom Obersten Gericht der DDR 1955 gefällte Todesurteil gegen den vermeintlichen Spion Joachim Wiebach stand bereits vor Prozeßbeginn fest. Das geht aus einer Hausmitteilung des ZK der SED hervor, die gestern der Verhandlung gegen die wegen sechsfachen Totschlags angeklagte Ex-DDR-Juristin Helene Heymann vor der 27 Strafkammer des Landgerichts Berlin vorlag. Danach stimmte der Erste Sekretär des ZK der SED, Walter Ulbricht, einem entsprechenden Vorschlag des ZK-Abteilungsleiters Sorgenicht zu.

Wir sind käuflich.

Aber nur für unsere Leser*innen. Damit nd.bleibt.

Die »nd.Genossenschaft« gehört ihren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die durch ihren Beitrag unseren Journalismus für alle zugänglich machen: Hinter uns steht kein Medienkonzern, kein großer Anzeigenkunde und auch kein Milliardär.

Mit Ihrer Unterstützung können wir weiterhin:

→ unabhängig und kritisch berichten
→ übersehene Themen aufgreifen
→ marginalisierten Stimmen Raum geben
→ Falschinformationen etwas entgegensetzen
→ linke Debatten voranbringen

Werden Sie Teil unserer solidarischen Finanzierung und helfen Sie mit, unabhängigen Journalismus möglich zu machen.

- Anzeige -
- Anzeige -