Todesurteil stand vor Prozeß fest
Berlin (ddp/ADN/ND). Das vom Obersten Gericht der DDR 1955 gefällte Todesurteil gegen den vermeintlichen Spion Joachim Wiebach stand bereits vor Prozeßbeginn fest. Das geht aus einer Hausmitteilung des ZK der SED hervor, die gestern der Verhandlung gegen die wegen sechsfachen Totschlags angeklagte Ex-DDR-Juristin Helene Heymann vor der 27 Strafkammer des Landgerichts Berlin vorlag. Danach stimmte der Erste Sekretär des ZK der SED, Walter Ulbricht, einem entsprechenden Vorschlag des ZK-Abteilungsleiters Sorgenicht zu.
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