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Seles-Attentat er muß nicht ins Gefängnis

Landgericht bestätigt Urteil der Vorinstanz

  • Lesedauer: 1 Min.

Im Prozeß gegen den Seles-Attentäter Günter Parche hat das Hamburger Landgericht am Montag das Urteil der Vorinstanz bestätigt. In erster Instanz hatte das Amtsgericht Parche zu zwei Jahren Haft auf Bewährung wegen Körperverletzung verurteilt. Dieses Urteil war weltweit als zu milde kritisiert worden.

Richterin Gertraut Göring am Landgericht folgte damit der Linie von Parches Verteidiger Otmar Kury Nebenkläger und Seles-Anwalt Gerhard Strate hatte dagegen gefordert, Parche müsse sich wegen versuchter Tötung vor einem Schwurgericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft plädierte im Berufungsverfahren

für eine Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten.

Parche hatte am 30. April 1993 beim Tennisturnier am Hamburger Rothenbaum der damals in der Damontennis-Weltrangliste führenden Monica Seles mit einem Küchenmesser in den Rücken gestochen. Er habe Seles verletzen wollen, um seinem Idol Steffi Graf die Rückkehr auf den Tennisthron zu ermöglichen, erklärte der heute 41jährige Thüringer unmittelbar nach der Tat und hielt auch jetzt an dieser Version fest. Seles zog sich nach dem Attentat aus dem Tennis zurück und kämpft bis heute mit den psychischen Folgen des Anschlags. Reuter/ND

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