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Welches ist das nördlichste Weinbaugebiet Europas?
Michael Otto, 15827 Blankenfelde
In Deutschland gibt es 13 gesetzlich festgelegte Weinanbaugebiete, davon zwei in den neuen Bundesländern. Wie uns Dr. Manfred Lindicke, Winzer des Wachtelbergs in Werder sagte, schreibt jedes Gebiet seine Weinanbauflächen in so genannten Weinbergsrollen fest, die in Brüssel hinterlegt und im Bundesanzeiger veröffentlicht werden. In den Weinbergsrollen sind die Weinbaulagen verzeichnet, die »Qualitätswein des bestimmten Anbaugebietes« (QbA-Weine) produzieren. z. B. Werderaner Wachtelberg Bestimmtes Anbaugebiet Saale-Unstrut (11); Großlagenfrei (11.1.5); Wachtelberg - Werder (Havel) (-017) Die EU-Bestimmungen schreiben den Erzeugern vor, Weine für die sie die QbA-Bezeichnung beanspruchen, eine analytischen und sensorischen Prüfungen zu unterwerfen. Diese werden von staatlichen Prüfstellen in den einzelnen Bundesländern nach bundesweit einheitlichen Kriterien vorgenommen. Dazu zählen das Mostgewicht, also der Zuckergehalt im Traubenmost, Alkohol- und Säuregehalt sowie Geschmack und Geruch.
Das nördlichste deutsche und zugleich europäische Weinanbaugebiet, in dem QbA-Weine erzeugt werden, ist Saale-Unstrut mit Weinbergen in Sachsen-Anhalt um Naumburg/Saale und Freyburg/Unstrut und in Thüringen um Bad Sulza. Der Werderaner Wachtelberg, der zu Saale-Unstrut gehört (die Trauben werden im Landesweingut Kloster Pforta gekeltert und ausgebaut), liegt innerhalb des Anbaugebietes am nördlichsten. So gesehen ist der Wachtelberg der nördlichste Qualitätsweinlage Europas. Und da es weltweit keinen nördlicheren gesetzlich erfassten Weinberg gibt, handelt es sich bei ihm gleichzeitig um die »nördlichste weingesetzlich erfasste Reblage der Welt«, wie man auf einer Tafel auf dem Wachtelberg lesen kann. Die Weinberge in Großbritannien, die übrigens südlicher als der in Werder liegen, und auch die rund 100 Hektar Weinhänge auf Gotland produzieren keine QbA-Weine und sind demnach auch nicht in den EU-Weinbergsrollen erfasst. Gleiches gilt für die 3,7 Hektar in Mecklenburg-Vorpommern. In all diesen Lagen wird Land- oder Tafelwein produziert. Diese Weine müssen sich keiner staatlichen Prüfung unterziehen, die Anbauflächen jedoch staatlich ausgewiesen werden. Die Flächen in Mecklenburg-Vorpommern wurden am 13. Februar 2004 auf Beschluss des Bundesrates in das »Verzeichnis der Weinbaugebiete für Tafelwein« aufgenommen. Die Rebensäfte dürfen als »Mecklenburger Landwein« vermarktet werden.
Übrigens verlangt das deutsche Weingesetz auf dem Etikett der Weine den Vermerk, um welche Art es sich dabei handelt. Bei QbA-Weinen muss die amtliche Prüfungsnummer vermerkt sein.
Heidi Diehl
Reise-Redakteurin
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