Entgegen der Verfassung
Neben dem moralischen Aspekt machten die Kritiker vor allem verfassungsrechtliche Bedenken geltend. Bereits 1975 hatte Karlsruhe grundsätzlich zur Diätenfrage Stellung genommen und dabei schon damalige Pläne, die Parlamentarierbezüge an die Beamtenbesoldung zu koppeln, für verfassungswidrig erklärt. Gerade weil das Parlament über seine eigenen Einkünfte entscheide, sei unverzichtbar, „daß der gesamte Willensbildungsprozeß für den Bürger durchschaubar ist und das Ergebnis vor den Augen der Öffentlichkeit beschlossen wird. Denn dies ist die einzige wirk-
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