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DDR-Grenzer freigesprochen

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Berlin (ADN/ND). Mit dem Freispruch eines 55jährigen früheren Grenzsoldaten hat am Mittwoch ein weiterer Prozeß um Todesschüsse an der deutsch-deutschen Grenze vor dem Berliner Landgericht am Mittwoch geendet. Die 23. Große Strafkammer kam in Übereinstimmung von Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu der Auffassung, daß die Schüsse auf einen 23jährigen Flüchtling nicht vom Angeklagten, sondern von einem Untergebenen abgefeuert worden waren, der jedoch von ihm keinen Schießbefehl erhalten habe. Der Flüchtige hatte am 13. Dezember 1963 den Fluchtversuch offenbar bereits abgebrochen, als er erschossen'wurde; ' ? - i

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