Westberliner Richter soll »Buschzulage« zurückzahlen
(ADN). Ein aus dem Westteil Berlins abgeordneter ehemaliger Potsdamer Richter soll die »Buschzulage« in Höhe von 31 343 Mark zurückzahlen. Einen vom Verwaltungsgericht Potsdam in der mündlichen Verhandlung Ende März vereinbarten Vergleich lehnt das Potsdamer Justizministerium ab, wie dessen Sprecher Henning Baumeister am Montag in Potsdam sagte. Das Gericht hatte vorgeschlagen, der Beamte solle nur 20 000 Mark zurückzahlen. Dieser Vergleich wurde vom Ministerium Anfang April widerrufen. »Wir fordern die vollständige Rückzahlung«, betonte Baumeister
Der Ex-Richter am Potsdamer Landgericht hatte in den Jahren 1992 und
1993 eine Aufwandsentschädigung für West-Beamte erhalten. Diese stand ihm aber gar nicht zu, weil er in Berlin-Schlachtensee wohnte und jeden Tag nach Hause fahren konnte. Das Justizministerium forderte die Summe später zurück, da die Entschädigung nur für Leihbeamte bestimmt war, die nicht täglich an ihren Wohnort zurückkehren konnten.
Dagegen hatte der Betroffene mit dem Argument geklagt, er habe das Geld bereits verbraucht. Außerdem habe er die betreffenden Vorschriften nicht gekannt. »Ich habe gedacht, das ist für die Arbeitsbedingungen im Osten. Die waren schließlich miserabel«, wird er zitiert.
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