Lebenslang für Hautarzt gefordert
(dpa). Im Berliner Prostituiertenmord-Prozeß hat die Staatsanwaltschaft am Montag eine lebenslange Haftstrafe für den angklagten 37jährigen Hautarzt gefordert. Der Angeklagte Stefan S. solle zunächst den normalen Strafvollzug antreten und erst nach sieben Jahren in eine Therapie eingewiesen werden, verlangte Oberstaatsanwalt Willi Wiedenberg in seinem Plädoyer vor dem Berliner Landgericht. Dem Angeklagten werden ein Mord und vier Mordversuche an Prostituierten zur Last gelegt.
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