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Kristin Otto verzichtet auf Amt und Ehrung
Wiesbaden/Frankfurt (Main) (dpa/ND). Die sechsfache Schwimm-Olympiasiegerin Kristin Otto wird vorerst nicht mit dem Hans-Heinrich-Sievert-Preis der Gemeinschaft Deutscher Olympiateilnehmer (GDO) ausgezeichnet und auch nicht für das Präsidium der Deutschen Olympischen Gesellschaft (DOG) kandidieren. Sowohl die GDO als auch die DOG und das Nationale Olympische Komitee für Deutschland (NOK) nahmen entsprechende Verzichtsangebote einer von einer langen kontroversen Diskussion entnervten Kristin Otto an.
In ihrem Brief an GDO-Präsident Friedel Schirmer bat Kristin Otto um Verständnis, »die vorgesehenen Ehrungen bis zur Klärung aller angesprochenen Probleme auszusetzen oder - wenn dies formal nicht möglich ist - diese nicht vorzunehmen. In Anbetracht der gegenwärtigen Situation hätte ich hierfür Verständnis und würde auch meine gemachten Zusagen zurückziehen; wohl wissend, daß ich damit den Wünschen und Anforderungen zahlreicher Sympathisanten nicht entsprechen würde«. Sie habe die »voller Freude, Stolz und Dankbarkeit« zur Kenntnis genommene geplante Ehrung »als eine Anerkennung
meiner früheren, als DDR-Sportlerin weltweit erbrachten und international hochanerkannten Erfolge und meiner heutigen Leistung als Sportjournalistin im öffentlich-rechtlichen Fernsehen des vereinten Deutschlands« empfunden. »Es bleibt mir die Hoffnung«, so Kristin Otto, »daß dieser entfachte Trubel um meine Person letztlich nicht auch noch meiner beruflichen Karriere-schaden wird.«
»Wir respektieren die von Kristin Otto mit Fax vom 19 Oktober gegebene Stellungnahme und ihre Wünsche«, hieß es am Montag in einer zwölfzeiligen gemeinsamen Erklärung von GDO, DOG und NOK. Und: »Wir werden die Bemühungen der Antidoping-Kommission des Deutschen Sportbundes und des NOK nachdrücklich unterstützen, gegen Kristin Otto erhobene Doping-Beschuldigungen sachlich und objektiv aufzuklären.«
Die Magdeburgerin Dagmar Hase, Olympiasiegerin 1992 in Barcelona, reagierte mit Befremden: »Es ist schade, daß viele Außenstehende einen Menschen vorverurteilen, obwohl nichts bewiesen ist. Und daß jemand deshalb eine Ehrung nicht annehmen darf, obwohl er die Leistung erbracht hat.«
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