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Terroristen nie in der RAF?
Interne Analyse des Bundesamtes: Alles ist ungewiß
München/Köln/Bonn (dpa/ND). Das Bundesamt für Verfassungsschutz in Köln hat nach einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung« Zweifel, ob einige der per Haftbefehl gesuchten angeblichen RAF-Mitglieder jemals zu der Terrorgruppe gehört haben.
So zähle der langgesuchte Horst Ludwig Meyer, der als eines der gefährlichsten Mitglieder der Kommandoebene der »Rote Armee Fraktion« (RAF) gegolten habe, möglicherweise gar nicht »zum Kreis der Illegalen«, berichtete das Blatt unter Berufung auf eine vertrauliche Analyse der Kölner Verfassungsschützer. Das Kölner Amt selbst lehnte wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe jede Stellungnahme zu dem Bericht ab. In der
vertraulichen, 38 Seiten starken Analyse mit dem Titel »Die Auflösung der RAF« heißt es nach Angaben der Zeitung: »Hinsichtlich der mit Haftbefehl gesuchten mutmaßlichen RAF-Angehörigen Sabine-Elke Callsen, Andrea Klump, Barbara Meyer, Horst Ludwig Meyer« hätten sich mittlerweile »Zweifel an der tatsächlichen Zugehörigkeit zum Kreis der Illegalen ergeben«. Möglicherweise bestehe die RAF, die sich im Frühjahr für aufgelöst erklärt hat, nur noch aus Ernst-Volker Staub, Burkhard Garweg und Daniela Klette. Aber auch dies sei ungewiß. In den noch immer gültigen Haftbefehlen wird allen Gesuchten Mitgliedschaft in der RAF vorgeworfen.
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