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IEEBU Verbot durch Kartellamt

Kirch und Bertelsmann scheitern mit Premiere-Plänen

  • Lesedauer: 1 Min.

Berlin (Reuters). Das Bundeskartellamt hat die Pläne der Medienkonzerne Bertelsmann und Kirch mit dem Pay-TV-Sender Premiere untersagt. Die Wettbewerbsbehörde erklärte am Dienstag in Berlin, die Bertelsmann-Beteiligung CLT-Ufa und die Kirch-Gruppe dürften ihre Anteile am Sender nicht auf jeweils die Hälfte des Kapitals aufstocken. Das Amt habe die einzelnen Anträge der Konzerne als einheitliches Vorhaben gewertet, das wesentlicher Bestandteil der im Mai von der EU verbotenen Fusion der Pay-TV-Aktivitäten der Unternehmen gewesen

sei. Das Kartellamt begründete sein Verbot damit, daß Premiere auf dem deutschen Markt für Bezahlfernsehen derzeit schon marktbeherrschend sei. Würde der Sender in ein paritätisches Gemeinschaftunternehmen umgewandelt, würde sich diese Stellung weiter verstärken.

Ein Sprecher der Kirch-Gruppe kritisierte das Verbot. Die Erhöhung der Anteile an Premiere hätte die Marktposition des Senders nicht verändert. Zum weiteren Vorgehen erklärte der Sprecher- »Wir müssen nun im Gesellschafterkreis von Premiere eine neue Lösung finden.«

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