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Abrechnung nach beheizbarer Fläche
Zu meiner Wohnung gehört eine Loggia, die zur Hälfte in die Wohnfläche einbezogen ist. Bei der letzten Betriebskostenabrechnung wurde der Begriff »beheizbare Fjäche« eingeführt, aber dieselbe Wohnfläche wie bisher benutzt. Ich habe also jahrelang auch für die Loggia warme Nebenkosten entrichtet, ohne daß mir dies bewußt war. Muß ich das akzeptieren? Kann ich eine Korrektur verlangen? Gibt es Rechtsvorschriften dafür?
E.E., Berlin
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