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Gasherd defekt - was tun?
Hannelore M., Berlin
Der Vermieter oder Verwalter ist erneut aufzufordern, den Mangel zu beheben. Dafür kann eine kurze Frist gesetzt und angedroht werden, dass der Mieter bei weiterer Untätigkeit selbst eine Reparatur veranlassen werde. Sollten keine Ersatzknebel mehr beschaffbar sein, ist der Gasherd gegen einen anderen auszutauschen. Der Gas-Installateur hat die Notwendigkeit zu bestätigen. Bei anstehender Gefahr müsste er den Herd stilllegen. Das würde dann auch den Anspruch auf Mietminderung auslösen.
Notfalls können Mieter den Auftrag für die Reparatur oder für den Austausch selbst erteilen, wenn sich der Vermieter nicht rührt. Dann sind die Kosten zunächst selbst zu tragen, aber man kann anschließend die Rückerstattung verlangen. Wird das verweigert, bleibt die Möglichkeit des Mieters, die verauslagten Kosten mit der Miete zu verrechnen. Das muss aber zuvor angekündigt werden.
Möglich ist auch eine zeitweilige Mietkürzung (Zurückbehaltung), um Druck auf den Vermieter oder die Verwaltung auszuüben. Läuft die Instandsetzung auf den Austausch des Herdes hinaus, könnte auch auf Instandsetzung vor Gericht geklagt werden. Mieter sollten ihre Rechte konsequent nutzen.
Bei dem hier geschilderten Sachverhalt handelt es sich um einen Altmietvertrag. Neuere Mietverträge enthalten nicht selten die Vereinbarung, dass Mieter die Kosten von Bagatellmängeln an Gegenständen, die ständig dem Zugriff unterliegen, wie den Bedienknöpfen an Kochherden, Türklinken, Schalter usw., selbst zu tragen haben. In solchen Fällen können Mieter aber verlangen, dass der Vermieter die Reparaturen veranlasst, wenn sie sich das selbst nicht zutrauen.
Dr. jur. HEINZ KUSCHEL
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